AGB

WETRAG LIEFERBEDINGUNGEN / 2012/10-3b     

1.            Preislisten / Angebote / Offerten

Unsere Preislisten, Angebote und Offerten sind ohne besonderen Gültigkeitshinweis unverbindlich. Preisänderungen aufgrund von Wechselkursänderungen und Preiserhöhungen von Lieferanten von WETRAG sind jederzeit und ohne Ankündigung möglich. Verbindliche Offertpreise müssen vom Kunden ausdrücklich verlangt werden und in der Offerte aufgeführt sein.

Angebote sind samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern, soweit diese nicht mit der Anfrage übereinstimmen, Eigentum von WETRAG. Vom Inhalt der Offerte dürfen ohne Zustimmung von WETRAG Dritte nicht in Kenntnis gesetzt werden. Falls ein Angebot nicht zur Auftragserteilung führt, behält WETRAG das Rückforderungsrecht samt allen zugehörigen Beilagen und Mustern. Vom Anfrager eingesandte Muster oder Zeichnungen werden auf Wunsch zurückerstattet. Kommt kein Auftrag zustande, ist WETRAG berechtigt, nach 3 Monaten ab Angebotstag die Unterlagen, Zeichnungen, Muster etc. zu entsorgen.

Weicht die Bestellung vom Angebot ab, behält sich WETRAG eine Preisänderung / Anpassung vor.

Bei Lagerartikeln bleibt der zwischenzeitliche Verkauf der angebotenen Liefergegenstände vorbehalten. Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten und sind ohne besonderen Avis möglich.


2.            Abmessungen / Gewichte

Wo nichts anderes vermerkt ist, sind die Masse in Millimeter (mm) eingetragen, die Gewichte in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t). Die in den Preislisten und Prospekten angegebenen, technischen Informationen, Beschreibungen, Zeichnungen, Roh-Masse und Gewichtsangaben verstehen sich als Dienstleistung und sind unverbindliche Angaben. Sie entbinden den Besteller nicht von einer Überprüfung. Für Massänderungen seitens des Herstellers kann WETRAG keine Haftung übernehmen.


3.            Auftragsannahme und Umfang der Lieferpflicht, Stornierung

Aufträge werden für WETRAG erst durch ihre schriftliche Bestätigung verbindlich. Für die Durchführung des Auftrages gelten ausschliesslich die vorliegenden Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für WETRAG nur soweit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt werden.           

Die Lieferpflicht kann auch noch nach Annahme des Auftrages erlöschen, namentlich bei Eintreten von höherer Gewalt (force majeure Klausel) wie kriegerischen Ereignissen im Herstellerland, oder bei Transportschwierigkeiten aus der Region oder durch eine Region, in welcher kriegerische Ereignisse stattfinden, sowie bei Streik oder Sperrung der Energiezufuhr, ferner wegen nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten bei der Rohmaterialbeschaffung, wie auch bei eintretenden Schwierigkeiten wegen schwerer Naturereignisse wie Erdrutsch, Überschwemmungen, Feuer etc. In den vorliegenden Fällen wird der Besteller rasch nach bekannt werden des Hinderungsgrundes orientiert.

Bei Auftragsstornierung durch den Besteller nach dem vereinbarten Liefer-Abholtermin werden dem Besteller 10% des Warenwertes für die Bereitstellungsumtriebe verrechnet.

Bei Auftragsstornierung durch den Besteller und gleichzeitiger Rückgabe von bereits ausgeliefertem Materiales werden dem Besteller 15% des Warenwertes für die Rücknahmeumtriebe verrechnet.


4.            Preise

Alle Preise in den Preislisten und Angeboten sind exkl. Lieferung, Transport und Mehrwertsteuer. Für Kleinmengen kann ein Kleinmengenzuschlag berechnet werden.


5.            Lieferfristen

Bei Lagerartikeln beträgt die normale Bereitstellungsfrist 2 Tage. Bei Artikeln, für die WETRAG die Vermittlungstätigkeit ausübt, gelten die Fristen des Herstellers. Diese gelten als Lieferzeit ab Werk. Die Lieferfrist fängt erst an zu laufen, wenn alle dazu erforderlichen, endgültigen Angaben vorliegen und ist ferner von der Einhaltung von allfälligen, vor der Lieferung zu erfüllender Zahlungsbedingungen abhängig. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse im Werk des Herstellers oder dessen hauptsächlichen Unterlieferanten entbinden WETRAG, wenn hierdurch die Fertigung der Lieferartikel beeinflusst wird, von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. WETRAG haftet bei verspäteter Lieferung, gleich welcher Ursache, für keinerlei Schäden, die der Besteller möglicherweise geltend machen könnte; es sei denn, diese Schäden seien durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Verhalten von WETRAG verschuldet worden.


6.            Lieferung / Versand

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, müssen die Artikel beim entsprechenden Lagerstandort/Verteilzentrum abgeholt werden. Die Artikel sind bei der Übernahme auf Schäden und sichtbare Mängel sowie auf Dimension und Menge hin zu überprüfen. Werden ausnahmsweise franko Lieferungen vereinbart, gelten diese bis zur dem Lieferort nächstgelegenen, schweizerischen Talbahnstation. Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Lieferartikel abhol- bzw. versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekanntgegeben ist. 

Verladung und Versand der Lieferartikel erfolgen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart vereinbart ist. Schadenersatzansprüche für während des Versandes entstandene Schäden wie beispielsweise Bruch werden bei sachgemässer Verpackung der Artikel, oder wenn die Artikel unverpackt bestellt wurden, abgelehnt. Ebenso abgelehnt werden Geldleistungen oder Ersatzleistungen infolge transportbedingtem(r) Verlust, Verwechslung oder Beschädigung.

Im Falle von Verlust oder Beschädigungen während des Transportes obliegt die Reklamation gegenüber dem Beförderer dem Besteller, dem empfohlen wird, die sofortige (amtliche) Tatbestandesaufnahme zu verlangen. Bei Abrufaufträgen ist WETRAG nach abgelaufener Abruffrist berechtigt, unter Einräumung einer Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme und Bezahlung der bestellten Artikel zu verlangen. Versicherungen aller Art, wie beispielsweise der Abschluss einer Transportversicherung, erfolgen nur auf Anordnung und auf Kosten des Bestellers und in dem von ihm gewünschten Ausmass.


7.            Rücksendungen

Artikel, die eigens für den Besteller gefertigt oder speziell für den Besteller organisiert wurden und somit keine ordentlichen Wetrag-Lagerartikel sind, können nicht zurückgenommen werden. Rücksendungen, sofern es sich um Lagerartikel handelt, können nur franko und in absolut unbeschädigtem Zustand, inkl. der unbeschädigten Verpackung, binnen 5 Tagen nach Auslieferung und nach vorheriger Absprache angenommen werden. Rücksendungen ohne Abmachung werden nicht angenommen. Für Umtriebe, die aus der Rücknahme entstehen, werden in jedem Fall 15 % des Warenwertes belastet.


8.            Verpackung / Lagerung / Weiterverarbeitung

Die Verpackung ist, wenn angegeben, in den Einheitspreisen enthalten. Separat zu vergüten sind Verpackungen, wenn die Artikel dem Postversand übergeben werden müssen. Paletten und Verpackungsbehälter jeglicher Art werden verrechnet. Bei Rückgabe dieser in unbeschädigtem Zustand wird der berechnete Betrag voll zurückerstattet bzw. gutgeschrieben. Die Lagerung und Weiterverarbeitung sämtlicher Erzeugnisse muss so erfolgen, dass schädigende Einflüsse auf die Materialoberfläche und Materialbeschaffenheit (z.B. starke Belastung, extreme Temperaturen, aggressive Dämpfe, Sonneneinstrahlung) nicht auftreten können. Bei Verarbeitungsschwierigkeiten geben wir gerne entsprechende Hinweise.


9.            Mängelrügen / Reklamationen

Die Lieferung ist ungeachtet einer allfälligen Beanstandung anzunehmen und sachgemäss zu lagern. Sichtbare Mängel an den gelieferten Artikeln sind sofort nach Erhalt, nicht sichtbare sofort nach deren Entdeckung, auf jeden Fall vor der Artikel-Weiterverarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Der WETRAG muss eine angemessene Frist zur Kontrolle der bemängelten Erzeugnisse eingeräumt werden. Bei vorliegendem, werkseitigen Artikel-Fehler wird gegen Rückgabe des unbearbeiteten Artikels ein entsprechender Ersatz jedoch keine Gutschrift abgegeben. Erfolgt keine Rückgabe des beanstandeten Artikels wird die Ersatzabgabe nach 10 Tagen verrechnet. Gutschriften sind nur für Rückgaben laut den Vorgaben aus Rubrik 3+7 möglich.


10.          Zahlungsbedingungen

Die Artikel sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WETRAG. Der geschuldete Betrag ist eine Bringschuld. Bei Vorauszahlung, sowie bei Bezahlung innert zehn Tagen ab Rechnungsstellung gewähren wir 3 % Skonto auf den Rechnungsbetrag, exklusiv allfällige Kosten für die Transportleistung. Ab dem 15. bis zum 30.Tag ab Rechnungsstellung sind die Rechnungen netto. Spätere Zahlungen werden mit einem Verzugszins belastet. Dieser entspricht einem mittleren Kontokorrentzins zzgl. 2 %, jedoch mindestens Fr. 10.00 Umtriebsgebühr.


11.          Gewährleistung und Schadenersatz

Die Artikel sind vor dem Gebrauch auf feststellbare Mängel und Gebrauchstauglichkeit zu prüfen. Allfällige mit Material- oder Fertigungsmängeln behaftete Artikel werden gegen Rückgabe ausgetauscht. Mängel, die bei richtiger Anwendung und trotz durchgeführter Kontrolle erst nach der Weiterverarbeitung bzw. erst nach der Montage sichtbar werden, müssen WETRAG sofort schriftlich angezeigt werden. Die Haftung von WETRAG erstreckt sich auf den Ersatz unverarbeiteter fehlerhafter Artikel. Die Rückgabe von Restteilen bereits verwendeter Artikel berechtigen in keinem Fall für eine Ersatzleistung. Weitergehende Forderungen werden gemäss dem Produkthaftpflichtgesetz an den Hersteller weitergeleitet.


12.          Schutzrechte

Für Liefererzeugnisse, welche WETRAG nach Unterlagen herstellt, die vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, übernimmt ausschliesslich der Besteller die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung der Liefererzeugnisse keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden irgendwelche Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist WETRAG nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Ansprüche zu prüfen, sondern unter Ausschluss aller Schadenersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung der Liefererzeugnisse einzustellen und den Ersatz der von WETRAG aufgewandten Kosten zu beanspruchen.

Liefererzeugnisse, die von WETRAG angeboten werden, können mit einem Design-, Marken- oder Patentrecht belegt sein. Es ist deshalb nicht gestattet, diese ohne schriftliches Einverständnis von WETRAG zu kopieren, nachzuahmen oder herzustellen.


13. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Handlungen im Zusammenhang mit dem Einkauf, dem Verkauf, der Belieferung und dem Zahlungsverkehr ist der Sitz von WETRAG in 8114 Dänikon/ZH. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 8114 Dänikon/ZH. WETRAG hat das Recht, als Gerichtsstand auch den Wohnsitz des Bestellers zu wählen.



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